Infektionsschutzgesetz
Mitteilungspflicht der Eltern
In der Schule befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir in diesem Merkblatt informieren.
1. Gesetzliche Besuchsverbote
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in Tabelle 1 aufgeführt.
Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 2).
2. Mitteilungspflicht:
Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.
Tabelle 1
Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und MITTEILUNGSPFLICHT der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an z. B. folgenden Krankheiten:
- Kopflausbefall
- Keuchhusten
- Scharlach
- Windpocken
- Lungentuberkulose
- Ruhr
- Cholera
- Darmentzündung (durch EHEC verursacht)
- Diphterie
- Hepatitis A oder E
- Hirnhautentzündung (durch Hib-Bakterien)
- Kinderlähmung
- Krätze
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- Pest
- Borkenflechte
- Typhus oder Paratyphus
Tabelle 2
Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und MITTEILUNGSPFLICHT der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an z.B. folgenden Krankheiten bei einer anderen Personen in der Wohngemeinschaft.
- Lungentuberkulose
- Ruhr
- Cholera
- Darmentzündung (durch EHEC verursacht)
- Diphterie
- Hepatitis A oder E
- Hirnhautentzündung (durch Hib-Bakterien)
- Kinderlähmung
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- Pest
- Typhus oder Paratyphus
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt.
Auch wir helfen gerne weiter!